aws Investitionsprämie

Förderung für Digitalisierungsmaßnahme sichern

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft in Zeiten der COVID-19-Krise hat die Regierung mit der aws Investitionsprämie einen Anreiz für Neuinvestitionen in Zukunftsthemen geschaffen.

Grundsätzlich können alle Unternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Österreich, die rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden, die Investitionsprämie in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmensgrößen und Unternehmen aller Branchen.

Was wird gefördert, und in welcher Höhe?

Die Förderung ist steuerfrei und gilt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Prämie ist abhängig von der jeweiligen Investition:

  • 7 % der förderfähigen Investitionen und
  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.
  • Untergrenze: € 5.000,– ohne USt. Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag. Das bedeutet, dass auch kleinere Investitionen zu einem Antrag zusammengerechnet werden können. Der Förderantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von € 5.000,– belaufen.
  • Obergrenze: € 50 Mio. ohne USt.

Die ersten Maßnahmen der Investition müssen zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Investition in Digitalisierung

Im Bereich Digitalisierung werden Investitionen in Hardware, Software und Technologien gefördert, die eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen zum Ziel haben. Darunter fällt unter anderem die digitale Transformation des Verkaufs- und Vertriebsprozesses, die Einführung und Weiterentwicklung von digitalen B2B- oder B2C-Anwendungen oder die Umsetzung von innovativen und datenbasierten Online-Strategien und der Aufbau von professioneller Internetpräsenz sowie von Buchungsplattformen.

Unterstützung bei der Förderbeantragung

Mit 15 Jahren Expertise in der Finanzbranche unterstützt unser Kunde Finesse Finanz Service GmbH KMU beim wirtschaftlichen Controlling und Rechnungswesen. Der Finanzdienstleister hat sich dabei auf das Finden und Abwickeln von unternehmensspezifischen Förderungen und Zuschüssen spezialisiert. Auch bei der Beantragung der aws Investitionsprämie kann Finesse Sie vorab beraten.

Aktueller Hinweis!

„Laut Auskunft des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden im Bedarfsfall die Mittel von 1 Mrd. für die Investitionsprämie durch die Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme zu bedienen.“
(Quelle: aws Austria Wirtschaftsservice)